Hugos KinderApp soll für möglichst viele Familien gut nutzbar sein. Diese Erklärung beschreibt den aktuellen Stand offen. Sie ist keine Behauptung einer vollständig geprüften Konformität.
Beschreibung des Angebots
Die Website informiert über Hugos KinderApp, stellt die Android-App zum Download bereit und enthält rechtliche sowie sicherheitsbezogene Informationen. Die App bietet geschützte Familienkommunikation, Lern- und Spielangebote sowie eine freiwillige, doppelt freigegebene Standortfunktion.
Bereits umgesetzte Maßnahmen
- semantische Überschriften, Beschriftungen und verständliche Linktexte auf der Website,
- sichtbare Fokusdarstellungen und Bedienbarkeit der wesentlichen Website-Funktionen per Tastatur,
- Alternativtexte oder dekorativ ausgeblendete Bilder,
- skalierbare Texte, klare Kontraste und responsive Darstellung,
- zugängliche Bezeichnungen für viele Schaltflächen und Navigationselemente der Android-App,
- verständliche Fehlermeldungen und rechtliche Informationen in deutscher Sprache.
Bekannte Einschränkungen
Eine vollständige externe Prüfung nach EN 301 549 oder WCAG ist noch nicht erfolgt. Insbesondere Karten, Echtzeit-Anrufe, einzelne Spiele und komplexe Gesten können mit assistiven Technologien noch eingeschränkt nutzbar sein. Die Android-App ist derzeit ausschließlich im Hochformat vorgesehen. Wir priorisieren gemeldete Barrieren und verbessern diese Bereiche schrittweise.
Erstellung und Prüfung
Diese Erklärung wurde am 22. August 2026 auf Grundlage einer technischen Selbstbewertung erstellt. Sie wird bei wesentlichen Änderungen und nach weiteren Prüfungen aktualisiert.
Barriere melden
Wenn Sie eine Barriere feststellen oder Informationen in einem anderen zugänglichen Format benötigen, schreiben Sie bitte an kontakt@hugoskinderapp.de. Bitte nennen Sie möglichst die betroffene Seite oder App-Funktion, das verwendete Gerät und die eingesetzte assistive Technologie. Wir bestätigen den Eingang und bemühen uns um eine zeitnahe Lösung.
Zuständige Marktüberwachungsstelle
Soweit das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz auf das konkrete Angebot Anwendung findet, überwacht die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) die gesetzlichen Anforderungen. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich über die Kontaktmöglichkeiten der MLBF informieren.
Die gesetzlichen Informationsanforderungen für erfasste Dienstleistungen stehen in Anlage 3 zum BFSG.
Stand: 22. August 2026